Verkehrsrecht
Schneckentempo: Wann zu langsames Fahren bestraft wird

Nicht nur Raser werden bestraft: Auch, wer zu langsam fährt, verstößt gegen das Verkehrsrecht. Schneckentempo auf der Autobahn kann Unfälle auslösen – und kann als Mitschuld gelten.
§ 3 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) weist darauf hin, dass Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren dürfen, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Hintergrund dieser Regelung ist, dass ein verkehrsbehinderndes Langsamfahren die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu riskanten Überholmanövern verleiten könnte.
Tempo 50 statt 100 ist ein ...
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