Schnelles Urteil erwartet
Karlsruhe kann sich bei Klagen gegen Neuwahlen an der Verhandlung von 1983 orientieren.
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KARLSRUHE. Wenn es sein muss, kann das Bundesverfassungsgericht schnell arbeiten. Zwar liegen manche Klagen in Karlsruhe jahrelang in den Schränken herum, aber das Verfahren um die geplante Neuwahl am 18. September wird das Gericht mit Hochdruck bearbeiten.
Offiziell gibt es natürlich noch keine Stellungnahme zum weiteren Zeitplan. Es liegen ja noch keine Klagen gegen Horst Köhlers Neuwahl-Entscheidung vor. Doch jetzt, da der Bundespräsident grünes Licht für Wahlen im September gegeben hat, werden ...