FAQ zu Schufa

Schufa-Auskunft: Wie Sie Kostenfallen vermeiden

Wer eine Wohnung mieten oder einen Kredit aufnehmen möchte, benötigt eine sogenannte Schufa-Auskunft. Doch welche ist die Richtige und wo bekommt man sie?  

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Die Schufa sammelt Informationen über das Zahlungsverhalten.  | Foto: Franziska Gabbert (dpa)
Die Schufa sammelt Informationen über das Zahlungsverhalten. Foto: Franziska Gabbert (dpa)

Wer eine größere Anschaffung tätigen oder eine neue Wohnung anmieten möchte, kommt an der Schufa kaum vorbei – denn Vermieter oder Banken wollen wissen, ob jemand seine Rechnungen zuverlässig bezahlt. Für diesen Nachweis wird meist eine Schufa-Auskunft verlangt.

Was ist die Schufa eigentlich?

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von rund 68 Millionen Menschen in Deutschland. Seit 2000 ist sie eine Aktiengesellschaft, die Anteilseignern, vor allem Unternehmen aus der Finanzbranche und aus dem Handel, gehört. Ihr Ziel ist es, Unternehmen Informationen bereitzustellen, mit denen sie die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden einschätzen können. Unternehmen, die mit der Schufa zusammenarbeiten – etwa Banken oder Energieversorger – übermitteln Daten über bestehende oder beendete Vertragsverhältnisse. Auch Schuldnerverzeichnisse und Insolvenzbekanntmachungen fließen ein. Positivdaten dokumentieren regelmäßig gezahlte Rechnungen, Negativdaten dagegen Mahnungen und Zahlungsausfälle.

Welche Daten speichert die Schufa – und welche nicht?

Gespeichert werden nur Informationen, die für Kreditentscheidungen relevant sind. Dazu gehören personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschriften, außerdem Informationen zu laufenden Krediten, Kreditkarten, Leasingverträgen, Ratenzahlungen oder Bürgschaften. Nicht gespeichert werden persönliche Angaben zu Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand, Religion, Nationalität oder politischen Ansichten. Nicht bezahlte Rechnungen, Inkasso-Fälle oder Insolvenzen werden bei der Schufa nicht unbegrenzt gespeichert. Die gesetzliche Höchstdauer beträgt drei Jahre, gerechnet ab der Begleichung der Forderung oder Tilgung eines Kredits.

Wer darf auf die eigenen Schufa-Daten zugreifen?

Nur Unternehmen mit einem berechtigten Interesse, zum Beispiel Banken, Leasinggesellschaften, Telekommunikationsanbieter oder Energieversorger, dürfen auf Schufa-Daten zugreifen. Private Vermieter beispielsweise dürfen eine Auskunft nicht selbst abrufen. Sie erhalten nur dann Einblick, wenn der Mieter sie freiwillig vorlegt.

Wie unterscheidet sich Datenkopie und Bonitätsnachweis?

Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist die gesetzlich garantierte Selbstauskunft – sie zeigt, welche Daten über eine Person gespeichert sind, an wen sie in den vergangenen zwölf Monaten weitergeleitet wurden und welche Wahrscheinlichkeitswerte (Scores) hinsichtlich eines Zahlungsausfallrisikos berechnet wurden. Enthalten ist auch der Basisscore, der alle drei Monate neu ermittelt wird und Privatpersonen eine Einschätzung ihrer Bonität ermöglicht. Der Basisscore bleibt vertraulich – Unternehmen erhalten stattdessen einen branchenspezifischen Score, der tagesaktuell berechnet wird. Der Bonitätsnachweis – auch Schufa-Bonitäts-Check genannt – ist dagegen kostenpflichtig. Er wird benötigt, wenn etwa ein Vermieter oder eine Bank einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit verlangt. Der Unterschied: Die Datenkopie ist rein zur persönlichen Information gedacht, der gebührenpflichtige Bonitäts-Check ist ein offizielles Dokument zur Vorlage, zum Beispiel bei Vermietern.

Wie kann man Schufa-Daten kostenlos abrufen?

Sobald Daten über eine Person verarbeitet werden, besteht ein Auskunftsrecht – gesetzlich geregelt in Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Artikel gibt jeder Person das Recht, von einer Behörde oder einem Unternehmen zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind, zu welchem Zweck und an wen sie weitergegeben wurden. Über die offizielle Website der Schufa ist eine Beantragung der kostenlosen Datenkopie am sichersten. Dort führt ein Formular auf der Startseite zur kostenlosen "Datenkopie nach Art. 15 DSGVO". Verbraucher müssen ihren Namen, ihre Adresse und ein Ausweisdokument hochladen. Die Auskunft kommt anschließend per Post. Wichtig: Nur wenn im Impressum "Schufa Holding AG, Wiesbaden" steht, handelt es sich um den echten Anbieter.

Wie oft sollte man seine Daten prüfen – und was tun bei Fehlern?

"Mindestens einmal im Jahr sollte jeder seine gespeicherten Daten kontrollieren", empfiehlt die Pressesprecherin der Schufa Holding AG, Charlotte Schmitt. Fehlerhafte oder veraltete Einträge lassen sich über das Hilfeportal auf der Schufa-Website melden. Dort können Verbraucher Nachweise hochladen, um falsche Informationen korrigieren zu lassen. "Wer regelmäßig seine Daten prüft, kann verhindern, dass falsche Einträge die eigene Bonität belasten", so Schmitt.

Warum fallen so viele Menschen auf Drittanbieter herein?

Neben der offiziellen Schufa-Webseite gibt es private Anbieter, die die Beantragung der Schufa-Auskunft bei der Schufa für den Verbraucher übernehmen und für diese Dienstleistung Geld verlangen. "Wir sehen immer wieder Betroffene, die aus allen Wolken fallen, wenn sie eine Rechnung für eine Dienstleistung erhalten, von der sie dachten, sie sei kostenlos", sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Einige dieser Drittanbieter tarnen ihre Gebühr hinter unklaren Preisangaben oder verstecken sie im Kleingedruckten. Nach dem Klick auf den Bestellbutton wird eine Rechnung fällig. Viele zahlen dann aus Unsicherheit – oder auf Druck der Inkasso-Firmen.

"Das Problem ist: Google rankt meist Werbung sehr hoch. Deshalb erscheinen fragwürdige Anbieter oft noch vor der offiziellen Schufa-Seite", sagt Verbraucherschützer Buttler. Viele Verbraucher hielten sie dann für die echte Anlaufstelle – und zahlten für etwas, das sie bei der Schufa selbst gratis bekommen hätten. Nach Angaben der Schufa entstand allein im Juni 2024 durch Schufa-Drittanbieter ein Schaden von rund 1,5 Millionen Euro. Von rund 140.000 abgerufenen Datenkopien kamen 50.000 über private Serviceportale, die für ihre Vermittlung rund 30 Euro verlangten.

Was tun, wenn man versehentlich bei einem Drittanbieter bestellt hat?

Bestellt ein Verbraucher seine Schufa-Datenkopie unwissentlich über einen Drittanbieter und erhält trotz Widerruf eine Rechnung, rät Buttler: nicht bezahlen, sondern Widerspruch einlegen und das Inkasso-Unternehmen informieren. Für eine rechtskräftige, zahlungspflichtige Bestellung müsse der Anbieter einen wirksamen Vertragsschluss nachweisen, der Bestellbutton korrekt mit "zahlungspflichtig" gekennzeichnet und der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt worden sein. Bei fehlerhafter Belehrung gilt ein Widerrufsrecht von einem Jahr und 14 Tagen. "Solange die Inkasso-Firma unterrichtet ist, muss das Inkasso-Verfahren bei einer unberechtigten Forderung eingestellt werden", so Buttler.

Schlagworte: Oliver Buttler, Charlotte Schmitt, Verbraucherschützer Buttler
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