Schutz von Embryos fest im Blick
Eine Ethikkommission in Stuttgart entscheidet künftig, ob Paare Erbguttests vor einer künstlichen Befruchtung durchführen dürfen.
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STUTTGART. Eine Ethikkommission mit Sitz in Stuttgart soll über Fälle entscheiden, in denen Paare einen Erbguttest vor einer künstlichen Befruchtung wünschen.
Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen richten gemeinsam eine Ethikkommission zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ...