Schutz von Embryos fest im Blick

Eine Ethikkommission in Stuttgart entscheidet künftig, ob Paare Erbguttests vor einer künstlichen Befruchtung durchführen dürfen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eine Laboringenieurin vor Abbildungen ...en nach einer künstlichen Befruchtung   | Foto: dpa
Eine Laboringenieurin vor Abbildungen von Eizellen nach einer künstlichen Befruchtung Foto: dpa

STUTTGART. Eine Ethikkommission mit Sitz in Stuttgart soll über Fälle entscheiden, in denen Paare einen Erbguttest vor einer künstlichen Befruchtung wünschen.

Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen richten gemeinsam eine Ethikkommission zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel