Schwarzfahrer muss Strafe nun absitzen

Fünf Monate für Dauertäter.  

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LAUFENBURG. "Sie brauchen einen Denkzettel!", befand Landgerichtsvizepräsident Mathias Wetz. Dreistigkeit hatte der 54-jährige Laufenburger in der Tat an den Tag gelegt: Kein halbes Jahr, nachdem er vom Amtsgericht Bad Säckingen wegen Fahrens ohne Erlaubnis in 90 Fällen zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, wurde er schon wieder beim Schwarzfahren erwischt. Vor dem Landgericht Waldshut setzte es nun fünf Monate - ohne Bewährung.

"Prüfungsangst" - so begründete der Angeklagte vor dem Landgericht, warum er bisher keinen Pkw-Führerschein gemacht hat. Nötig gehabt hätte er ihn in den vergangenen Jahrzehnten allemal, denn das Fahren konnte er nicht lassen: ...

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