Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren hat das Landgericht Freiburg den bewaffneten Handel mit Drogen und den Anbau von Marihuanapflanzen eines 33-Jährigen aus einer Kaiserstuhlgemeinde geahndet.
Die Dritte Große Strafkammer hat auch seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Der 33-Jährige hatte in seinem letzten Wort vor der Urteilsberatung um diese Chance für ein neu zu beginnendes Leben gebeten.
Der Vorsitzende Richter Arne Wiemann machte in seiner mündlichen Urteilsbegründung ...