Behinderung von Betriebsräten: Geldstrafen für New-Albea-Führungskräfte
Betriebsräte sind in ihrer Arbeit behindert worden – das steht für das Amtsgericht Lahr fest. Ein Gesellschafter und der Geschäftsführer der Seelbacher Firma New Albea sind deshalb zu Geldstrafen verurteilt worden.
Das New Albea-Werk in Seelbach Foto: Bastian Henning
Zu Geldstrafen in Höhe von 35 000 und 2250 Euro sind der Gesellschafter und der Geschäftsführer des Seelbacher Kunststoffherstellers New Albea Am Montag vor dem Amtsgericht Lahr verurteilt worden. Für das Gericht stand fest, dass der damalige Betriebsrat in seiner Arbeit behindert worden ist. Strafanzeige hatte die IG Metall gestellt, die am Verfahren ...