Senat beint Ablehnung aus
VGH misst den Gründen für eine Ablehnung der Passagierflüge rechtlich wenig Bedeutung bei.
LAHR/MANNHEIM. Der 8. Senat des baden-württembergischen Verwaltungsgerichts hat in seiner gestrigen Sitzung keinen Zweifel daran gelassen, dass es den Argumenten des Regierungspräsidiums für eine Ablehnung der Passagierfluglizenz auf dem Black Forest Airport Lahr (BFAL) rechtlich nur geringe Bedeutung beimisst. Es sei nicht Aufgabe einer Genehmigungsbehörde, Konkurrenzschutz zu betreiben, schrieb das Gericht den Vertretern der Freiburger Behörde ins Stammbuch. Am Montag will der Senat seine Entscheidung verkünden.
Im Zentrum der juristischen Wertung stand, wie erwartet, die strittige Frage des Bedarfs für den BFAL. Dazu äußerten sich die Vertreter des Regierungspräsidiums widersprüchlich. Einerseits bestritten sie ihn und ...