Führungsaufsicht
Sexualstraftaten: Fall aus Freiburg zeigt Lücken im Umgang mit Tätern

Andreas K. ist ein Sexualstraftäter. Weil er eine Gefahr darstellen könnte, steht er unter Führungsaufsicht. Doch K., der mittlerweile in Norddeutschland lebt, ignoriert Weisungen der Gerichte.
Der Angeklagte erscheint nicht zur Verhandlung in ...