Andreas K. ist ein Sexualstraftäter. Weil er eine Gefahr darstellen könnte, steht er unter Führungsaufsicht. Doch K., der mittlerweile in Norddeutschland lebt, ignoriert Weisungen der Gerichte.
Nicht erst seit der Tötung der Gottenheimer Schülerin Ayleen A. durch den verurteilten Sexualstraftäter Jan P. aus Hessen kurz nach Ende von dessen Führungsaufsicht wird der Umgang mit Rückfallgefährdeten debattiert. P. war nach der versuchten Vergewaltigung einer Elfjährigen von seinem 14. Lebensjahr an zehn Jahre in einer geschlossenen Anstalt untergebracht, danach fünf Jahre unter Führungsaufsicht. Wenige Monate nach deren Ende tötete er Ayleen A.
Der Angeklagte erscheint nicht zur Verhandlung in ...