Sexueller Missbrauch eines Kindes

Ein 62 Jahre alter Mann ist vom Schöffengericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden.  

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EMMENDINGEN. Kann es bei sexuellem Missbrauch eines Kindes einen "minder schweren Fall" geben? Auf diese Einstufung des Vergehens plädierte der Anwalt eines Angeklagten vor dem Schöffengericht. Richter Schmalen wollte davon nichts hören. Diese Kategorie hielt er grundsätzlich für zweifelhaft. Der letztlich "schwere Fall" brachte dem Angeklagten zwei Jahre auf Bewährung ein.

Das Urteil haben Richter und Schöffen "unter Überwindung einiger Bedenken" gefällt. Denn es sei schwer zu vermitteln, dass so jemand nicht hinter Gitter komme, so der Richter in der Urteilsbegründung. ...

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