Tickets dürfen grundsätzlich weitergegeben und weiterverkauft werden – mit dem Namen darauf ist das aber schwieriger.
Ausverkaufte Konzerte freuen nicht nur Künstler, sondern auch die Organisatoren. Aber wenn die Veranstaltung bereits nach zwölf Stunden ausverkauft ist und die Eintrittskarten anschließend auf dem Schwarzmarkt teuer verkauft ...