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Bei Zugverspätungen und -ausfällen wegen der angekündigten Bahnstreiks bekommen Fahrgäste einen Teil des Ticketpreises erstattet. Die Deutsche Bahn kann dem Europäischen Gerichtshof zufolge in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen (Rechtssache C-509/11). Doch ab wie viel Verspätung gibt es wie ...