Tipps

So gelingt eine gute Nachbarschaft

Katja Fischer

Von Katja Fischer (dpa)

Do, 11. Mai 2023 um 10:26 Uhr

Haus & Garten

Ein freundschaftliches Miteinander ist wohl der Idealfall einer jeden Nachbarschaft. Doch nicht immer ist das so – mitunter sind die Gräben tief. Wer einige Punkte beachtet, hat’s leichter.

Es gibt durchaus Konflikte, die das Nebeneinanderwohnen erschweren. Diese acht Punkte können helfen, Konflikte zu entschärfen.

1. Lärmbelästigung vermeiden

Dumpfe Bässe aus der Nebenwohnung, Poltern von oben, Türknallen, Getrampel, Geschrei: Laute Geräusche aus benachbarten Wohnungen nerven. Aber nicht immer ist den Verursachern bewusst, wie laut sie sind und wie viel die Umgebung davon mitbekommt.

"Hier kann es etwas bringen, miteinander zu reden", sagt Rechtsanwalt Michael Nack vom Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum. Das sollte in einem freundlichen Ton passieren. Wer droht oder aggressiv wird, riskiert, dass sich die Fronten verhärten und weitere Streitigkeiten entstehen.

Bringen solche Gespräche nichts, können Mieter ihren Vermieter bitten, einzugreifen. Ist der Vorwurf begründet, kann er den Verursacher der Störung abmahnen und auffordern, den Lärm zu reduzieren. "Allerdings kann man nicht erwarten, dass danach das Problem wirklich gleich erledigt ist", sagt Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg. Verhaltensweisen halten sich oft hartnäckig.

In Eigentümergemeinschaften kann ein Beirat oder der Verwalter zwischen den Parteien vermitteln. "Ob das etwas bringt, hängt von der Stimmung in der Gemeinschaft ab", so Nack. "Auf der sicheren Seite ist der Beschwerdeführer, wenn er in der Eigentümerversammlung die Mehrheit der Eigentümer auf seine Seite bekommt." Dann kann die Gemeinschaft wegen Hausordnungsstörung eine Unterlassung der Lärmbelästigung vom Störenfried fordern.

2. Grundstücksbepflanzung zurückschneiden

Es wird oft nicht gern gesehen, wenn die Äste über den Gartenzaun hinausragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu ein Urteil gefällt (Az. V ZR 102/18). Demnach dürfen überstehende Äste abgeschnitten werden, wenn sie eine Beeinträchtigung darstellen. Das ist der Fall, wenn von ihnen Zapfen aufs Nachbargrundstück fallen oder das Pflanzenwachstum dort beeinträchtigt wird.

Anders ist es, wenn Laub von einem fremden Baum aufs Nachbargrundstück fällt. Auch das führt immer wieder zu Streit, muss aber in der Regel hingenommen werden.

3. Blendendes Licht ausschalten

Auch allzu helles Licht kann die Nachbarschaft auf die Palme bringen. Das Landgericht Wiesbaden urteilte, dass ein Bewohner den dauerhaften Betrieb einer 40 Watt starken Außenleuchte bei Dunkelheit einstellen muss, weil das Licht im Schlafzimmer des Nachbarn erheblich störte (Az. 10 S 46/01).

4. Kein Rasenmähen sonntags

In der Regel ist Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Benzinbetriebene Geräte und auch Elektrorasenmäher dürfen an diesen Tagen nicht zum Einsatz kommen. Gleiches gilt für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler.

5. Kochdünste reduzieren

Das Kochen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Wenn aber den ganzen Tag ohne Unterbrechung gebrutzelt wird, haben Nachbarn vielleicht irgendwann die Nase voll. Dagegen vorgehen können sie aber nicht. Bosse rät Betroffenen, eine gewisse Resilienz aufzubauen. Auch ein Gespräch könne helfen.

6. Gerüche beseitigen

"Unangenehme Gerüche sind ein Mangel an der Mietsache, gegen den Mieter vorgehen können", sagt Bosse. Wenn es nach Tierexkrementen, Müll oder stark nach Zigarettenqualm stinkt, sollten Mieter ihren Vermieter informieren. Bei einer Mietminderung wegen Geruchsbelästigung liegt laut BGH die Beweislast seitens des Mieters (Az. VIII ZR 155/11). Deshalb sollten diese Protokoll führen und Zeugen beibringen.

7. Grillen beschränken

Wer in seinem Garten ein Lagerfeuer entfacht oder den Holzkohlegrill anwirft, sollte darauf achten, dass Rauchschwaden möglichst nicht direkt zu den Nachbarn herüberziehen. Sonst droht Ärger.

Das Landgericht Stuttgart erlaubte das Grillen dreimal jährlich für je zwei Stunden auf der Wohnungsterrasse (Az. 10 T 359/96), das Amtsgericht Westerstede bis zu zehnmal (Az. 22 C 614/09 [II]) und das Amtsgericht Bonn entschied, dass von April bis September einmal im Monat Grillen erlaubt ist, wenn die Nachbarn zwei Tage vorher informiert werden (Az. 6 C 545/96).

8. Schlichter nicht ignorieren

Sollten alle Bemühungen scheitern, kann ein ehrenamtlicher Schlichter helfen. "In zahlreichen Bundesländern ist es sogar Pflicht, dass die beteiligten Parteien ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchlaufen, um das Problem aus der Welt zu schaffen", sagt Nack. Ohne dieses Verfahren kann man nicht vor Gericht ziehen.

Ein Schiedsspruch kommt aber nur zustande, wenn beide Parteien zustimmen; andernfalls wird ein Erfolglosigkeitsbescheid erstellt, der Voraussetzung für eine anschließende Klageerhebung ist. Nack rät, die Schlichtung unbedingt ernst zu nehmen.