So steht’s geschrieben

Bei der Wohnungsübergabe ist ein Übergabeprotokoll für beide Seiten vernünftig.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Lockere Leiste: Mängel in der Wohnung am besten fotografisch dokumentieren  | Foto: Robert Günther
Lockere Leiste: Mängel in der Wohnung am besten fotografisch dokumentieren Foto: Robert Günther

Mietstreitigkeiten können noch Monate nach Ein- oder Auszug schlaflose Nächte bereiten. Besser ist es, Mieter und Vermieter sorgen mit einem detaillierten Übergabeprotokoll für klare Verhältnisse.

Übergabeprotokolle können bei einem Wohnungswechsel viel Ärger ersparen. Es ist sinnvoll, jeweils eines beim Ein- und Auszug zu erstellen. Doch verpflichtend ist das nicht. Zudem sagt ein Protokoll noch nichts darüber aus, wer eventuelle Schäden beheben muss. Was ist zu beachten?
Wer erstellt das
Übergabeprotokoll?
Müssen beide Parteien
unterschreiben?
Was sollte im ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel