Hohe Energiepreise
So viel bleibt von den 300 Euro Entlastung übrig
Die geplante Energiepreispauschale der Bundesregierung unterliegt der Einkommenssteuer. Deshalb bekommen nur bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Betrag voll ausbezahlt.
dpa
So, 27. Mär 2022, 19:40 Uhr
Wirtschaft
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