Wer seine Urlaubstage nicht bis zum Jahresende beantragt, verliert sie – so steht es im Bundesurlaubsgesetz. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass das mit EU-Recht nicht zu vereinbaren sei.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfällt der Urlaub, wenn er nicht bis zum 31. Dezember des Jahres genommen wird, es sei denn, es gibt ...