Social-Media-Verbot für TikTok-Polizisten

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Berliner Polizisten untersagt, als Polizist auf sozialen Plattformen aufzutreten. Der Beamte habe dienstliche Pflichten verletzt. Nachdem er auf dem TikTok-Kanal per Livestream ein Interview mit dem Chef eines Berliner Clans geführt hatte und diesen duzte, untersagte ihm die Polizei Berlin die Social-Media-Aktivitäten. Der Polizist wehrte sich vor Gericht – erfolglos. Das Interview offenbare ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu, entschied das Gericht.