In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Grundsatz hat Richter Tim Richter am Montag über einen Soldaten entschieden. Dem Mann wurde Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen.
Der Beschuldigte soll im Mai 2018 auf der A 5 bei Lahr einem Autofahrer aufgefahren sein, ihn überholt und ausgebremst haben. Anschließend soll er ihn erneut überholt haben und aus dem geöffneten Fenster dem Geschädigten eine Waffe gezeigt und auf ihn gerichtet haben.
Der ...