Sonderpostenmarkt darf definitiv nicht ins ehemalige Flösch-Gebäude einziehen

Nein für Thomas Philipps  

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Thomas Philipps kann nicht an die Breisgaustraße umziehen.  | Foto: christoph breithaupt
Thomas Philipps kann nicht an die Breisgaustraße umziehen. Foto: christoph breithaupt

LAHR. Der Sonderpostenmarkt Thomas Philipps kann nicht in das ehemalige Gebäude von Flösch an der Breisgaustraße umziehen. Die Baurechtsbehörde der Stadt hat bereits Ende vergangenen Jahres den Bauantrag des Unternehmens als nicht genehmigungsfähig abgelehnt. Tobias Biendl, Leiter des Lahrer Rechtsamtes: "Das Problem ist die Größe". Man habe dem Unternehmen die mögliche Größenordnung mitgeteilt und auf die Möglichkeit einer Anpassung hingewiesen.

Mitte November vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat mehrheitlich gewollt, dass der Sonderpostenmarkt Thomas Philipps aus dem Einkaufsgebiet Blockschluck-Götzmann an die Breisgaustraße umsiedeln darf. Immerhin ...

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