Sorge vor nächtlichem Baustellenlärm
120 Privatleute erheben Einwendungen gegen die Planung der Rheintalbahn bei Bad Krozingen und Hartheim / Einwendungsfrist beendet.
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(BZ). Im Anhörungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 8.3 der Rheintalbahn auf dem Gebiet von Bad Krozingen ist am 21. Dezember die Einwendungsfrist abgelaufen. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, haben neben der betroffenen Stadt Bad Krozingen und der Gemeinde Hartheim am Rhein rund 120 Privatleute Einwendungen gegen die Pläne der Deutschen Bahn erhoben.
Die Zahl der Einwendungen für diesen Abschnitt habe sich im Vergleich zur ersten Anhörung im Jahr 2006 deutlich reduziert, so das RP. Eine konkrete Vergleichszahl könne nicht genannt werden, da die Abschnitte damals anders aufgeteilt waren. Aufgrund der Beschlüsse des Projektbeirats, in dem die Deutsche Bahn, der Bund, Land und Region (Regionalverband, ...