Account/Login

Schöffengericht

Späte Strafe: Frau wird zwölf Jahre nach Meineid verurteilt

  • Mi, 31. August 2011
    Offenburg

Zwölf Jahre ist es her, dass eine Frau vor Gericht gelogen hat. Unter Eid. Nun folgte die Quittung.

OFFENBURG. Die eingehende Belehrung des Richters über ihre Wahrheitspflicht als Zeugin hat eine heute 35-jährige Sekretärin aus Straßburg vor fast zwölf Jahren in einem Strafprozess beim Amtsgericht Kehl nicht ernst genommen: In einem dortigen Strafverfahren sagte sie aus Gefälligkeit zugunsten der Angeklagten falsch aus und leistete darauf sogar einen Eid. Gestern erhielt sie dafür die späte Quittung der Justiz.

Das Schöffengericht verurteilte sie wegen Meineids und versuchter Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Vollstreckung wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Im Januar 1999 fand beim Amtsgericht Kehl gegen vier Angeklagte ein Strafverfahren wegen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel