Staatsanwälte durften durchsuchen
Behörden stellten bei Anwaltskanzlei von VW Unterlagen sicher / Das ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts rechtens .
KARLSRUHE. Die bei einer Münchener Kanzlei sichergestellten Unterlagen zum Audi-Abgasskandal dürfen nun doch ausgewertet werden. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und legte dabei die Rechte von Anwälten und Mandanten betont eng aus.
Im März 2017 ließ die Staatsanwaltschaft München II die Münchener Räume der US-Anwaltsfirma Jones Day durchsuchen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zuge des Diesel-Abgasskandals wegen Betrugs und strafbarer Werbung gegen teilweise hochrangige Audi-Mitarbeiter. ...