Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Stadt Freiburg gewinnt Rechtsstreit um Bettensteuer

BZ-Plus Die Freiburger Bettensteuer ist rechtens. Das Gastgewerbe ist enttäuscht. Stadtverwaltung und Gemeinderat können nun weitere Ideen entwickeln, wofür das Geld verwendet werden könnte.  

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at und  Verwaltung können nun weitere ...werden / Enttäuschung beim Gastgewerbe  | Foto: Michael Bamberger
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at und Verwaltung können nun weitere Ideen entwickeln, wie die Einnahmen genutzt werden / Enttäuschung beim Gastgewerbe Foto: Michael Bamberger
Nach dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die in Freiburg erhobene Bettensteuer rechtens, Hotels und Pensionen werden hier also weiter die umstrittene Abgabe für privat übernachtende Gäste zahlen müssen. Das Rathaus wiederum kann nun erstmals rechtssicher das Geld aus der Steuer verwenden, rund 19 Millionen sind seit 2014 an die Stadt geflossen.
"Natürlich bin ich enttäuscht", erklärte Astrid Späth, Inhaberin des Hotels Victoria, gegenüber der BZ. "Meinem Rechtsempfinden entspricht das nicht. Aber gut, dass das jetzt wenigstens ...

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