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Stadt haftet für unsachgemäßen Feuerwehreinsatz

  • Fr, 15. Juni 2018
    Südwest

     

Baden-Baden muss für die Sanierungskosten einstehen, die durch das Verwenden eines giftigen Löschschaums entstanden sind.

Der eingesetzte Schaum war nicht mehr zugelassen.  | Foto: dpa
Der eingesetzte Schaum war nicht mehr zugelassen. Foto: dpa
KARLSRUHE. Die Stadt Baden-Baden muss die Schäden, die durch einen unsachgemäßen Feuerwehreinsatz auf einem privaten Grundstück in Baden-Baden entstanden sind, übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am ...

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