Baden-Baden muss für die Sanierungskosten einstehen, die durch das Verwenden eines giftigen Löschschaums entstanden sind.
KARLSRUHE. Die Stadt Baden-Baden muss die Schäden, die durch einen unsachgemäßen Feuerwehreinsatz auf einem privaten Grundstück in Baden-Baden entstanden sind, übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am ...