Stadt muss Lärmschutz selbst zahlen

Verwaltungsgerichtshof weist die Klage gegen den B-31-Ausbau zurück / Kein Rechtsanspruch durch alten Aufstellungsbeschluss.  

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TITISEE-NEUSTADT/MANNHEIM (pes). Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat gestern die Klage der Stadt Titisee-Neustadt gegen den dreistreifigen Ausbau der B 31 abgewiesen. Das bedeutet, dass jeglicher Lärmschutz für Neustadt, der über den geplanten Wall beim Gewerbegebiet Bildstöckle hinausgehen soll, auf Kosten der Stadt gebaut werden muss.

Eine Revision ist nicht zugelassen, es kann nur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt werden. Die Stadt trägt die Kosten des Verfahrens. Beim ...

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