In Leinfelden-Echterdingen soll eine Moschee gebaut werden. Das Grundstück sollte dem Trägerverein nach Erbbaurecht übertragen werden. Doch die Stadt ist unzufrieden, will den Vertrag rückgängig machen. Zu Recht, so der Bundesgerichtshof.
Im Rechtsstreit mit einem muslimischen Verein um die fast ...