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Geltendes Recht

Stadt soll Lärmaktionsplan auf eigene Kosten aufstellen

  • Sa, 04. Oktober 2014
    Staufen

     

Obwohl die Landesstraße nicht in der Verantwortung der Stadt Staufen liegt, soll sie auf eigene Kosten einen Plan zur Vermeidung von Lärm aufstellen.

Die Stadt Staufen muss  einen Lärmaktionsplan aufstellen.   | Foto: Rainer Ruther
Die Stadt Staufen muss einen Lärmaktionsplan aufstellen. Foto: Rainer Ruther

TAUFEN. In Hamburg und Berlin liegt er vor, in Rheinfelden und Herbolzheim auch, und in Münstertal stehen für alle Fälle schon mal 8000 Euro im Haushalt: Einen Lärmaktionsplan haben inzwischen viele Gemeinden aufgestellt. Staufen ist eine Ausnahme und verstößt damit gegen geltendes Recht; langsam wird man unruhig im Verkehrsministerium in Stuttgart. Doch die Verwaltung meint, gute Argumente zu haben, um keinen Lärmaktionsplan zu erstellen. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats prallten die Argumente aber auch aus anderen Gründen aufeinander.

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Was ist ein Lärmaktionsplan?
Warum hat Staufen noch keinen solchen Lärmaktionsplan aufgestellt? Die Stadt Staufen hat im Jahr 2013 unter reger Teilnahme der Öffentlichkeit ihren Verkehrsentwicklungsplan vorgelegt. Aus dem geht unter anderem hervor, dass der Umgehungsstraße eine wichtige Rolle im künftigen Verkehrsgeschehen zukommt. Über 70 Prozent des ...

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