Stadt verletzt das Grundgesetz
Verwaltungsgericht: Abrechnung der Erschließungskosten falsch.
Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Freiburg verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Denn: Eigentümer von Eckgrundstücken müssen nur für eine Straße einen Erschließungsbeitrag bezahlen, von den Kosten für eine zweite oder weitere an das Grundstück angrenzende Straßen sind sie befreit. Damit sah das Gericht den Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt, nach dem vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Die Stadtverwaltung will gegen das Urteil Berufung einlegen.
Ausgangspunkt der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht war eigentlich etwas anderes. Ein Anwohner aus der Kirchzartener Straße im Stadtteil Kappel hatte geklagt, weil die Stadt von ihm – ...