Energie- und Umweltpolitik

Staubsauger als Stromfresser – welche Folgen hat das EU-Verbot?

Regulierungswahn oder Weitsicht? Wieder schreckt die EU ihre Bürger mit Verboten auf – dieses Mal geht es um Staubsauger mit hohen Wattzahlen. Was bedeutet das im Alltag? Fragen und Antworten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eines der wichtigsten Haushaltgeräte überhaupt: der Staubsauger  | Foto: DPA
Eines der wichtigsten Haushaltgeräte überhaupt: der Staubsauger Foto: DPA

Der hohe Stromverbrauch vieler Haushaltsgeräte ist der EU ein Dorn im Auge. Seit Jahren setzt Brüssel immer mehr Produkte auf eine Energiesparliste. Besonders energiehungrige Geräte werden nach Übergangsfristen gar verboten. Jüngstes Beispiel: Von September 2014 an dürfen keine Staubsauger mehr mit mehr als 1600 Watt Leistung verkauft werden. Mit den Verboten will die EU den Stromverbrauch der Haushalte senken und das Klima schonen.

Was schreibt die Ökodesign-Richtlinie der EU vor?
Wozu gibt es Energieetiketten auf Produkten?
Damit der Kunde strom- und geldsparende Geräte kauft. In der EU werden Geräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke mit einer Skala von grünem A (besonders sparsam) bis rotem G ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel