Seine mit Rissen durchzogene Decke hat ein Ladenbesitzer in Staufen mit Stützen gesichert. Eine Maßnahme, deren Kosten eigentlich die Stadt übernimmt. Doch nicht in diesem Fall. Der Grund: Der Hausbesitzer hat Staufen verklagt.
Hausbesitzer mit Rissen an ihren Immobilien können anfallende Kosten für Reparaturen und Stützmaßnahmen an die Stadt weiterleiten und diese begleicht sie. Der Geschäftsmann Henning von der Forst hat das Deckengewölbe im hinteren Teil ...