Stille Tage auf den Tanzflächen

Von Gründonnerstag bis Ostersonntag sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten – Ordnungsamt und Polizei kontrollieren.
Wem über die Osterfeiertage die Laune nach Tanzen steht, der wird sich in den eigenen vier Wänden austoben müssen, denn: Über die "stillen Tage" gilt das öffentliche Tanzverbot. Von Gründonnerstag bis Ostersonntag bleiben die Tanzflächen in ganz Baden-Württemberg leer, so schreibt es das Landesfeiertagsgesetz vor. Diskotheken dürfen zwar öffnen und auch Musik spielen, das Publikum muss aber an sich halten. Ansonsten drohen bis zu 1 500 Euro Bußgeld für die Betreiber.