Stöhr: "Stadt handelte zu spät"

Handwerker fordert Schadensersatz nach Hochwasserschaden.  

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Bernhard Stöhr an der Stelle, an der d...t auf sein Grundstück geschossen sein.  | Foto: Klaus Fischer
Bernhard Stöhr an der Stelle, an der der Schrägweg auf den Löhleweg trifft. An dieser Stelle soll das Regenwasser aus dem Wald ungehindert auf sein Grundstück geschossen sein. Foto: Klaus Fischer

ETTENHEIM-ETTENHEIMMÜNSTER. Bernhard Stöhr hält das schriftliche Urteil des Landgerichts Freiburg in Händen und ist den Tränen nahe. Das Gericht hat seine Klage gegen die Stadt Ettenheim beziehungsweise gegen den Gemeindeversicherungsverband auf Schadensersatz in Höhe von rund 25 000 Euro abgewiesen. Auf diesen Kosten war Stöhr nach dem Unwetter mit Hochwasser im September 2008 sitzengeblieben.

Das Untergeschoss seines am Hang gebauten Wohnhauses in der Löhlestraße war damals bis zu 1,10 Meter unter Wasser gestanden. Dort hatte der Handwerksmeister gerade eine neue Ladung von 35 Schwedenöfen untergestellt. Für Stöhr trifft die Stadt an "dieser Katastrophe" eine Mitschuld.
Es war nicht ...

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