Gericht Strafbefehl wegen Nötigung und tätlichen Angriffs ist rechtskräftig Weil einem Badenova-Kunden der Strom abgestellt werden sollte, griff er zu ungewöhnlichen Mitteln. Nun wurde er vom Freiburger Amtsgericht dafür bestraft. Hilde Butz Fr, 7. Jul 2023, 7:30 Uhr Freiburg Artikelvorlesen lassen Zu den Kommentaren Artikel teilen Facebook Mail Link kopieren Das Freiburger Amtsgericht am Holzmarkt Foto: Rita Eggstein Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft kamen sie zu dritt in das Haus des Kunden in Freiburg: ... > Artikel verlinken Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden: Strafbefehl wegen Nötigung und tätlichen Angriffs ist rechtskräftig (veröffentlicht am Fr, 7. Jul 2023, 07:30 Uhr auf badische-zeitung.de) © 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.
Jetzt diesen Artikel lesen! BZ-Digital Basis 3 € / Monatin den ersten 3 Monaten Alle Artikel auf badische-zeitung.de News-App BZ-Smart Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze Redaktioneller Newsletter Kommentarfunktion Jetzt abonnieren nach 3 Monaten jederzeit kündbar Registrieren kostenlos Jeden Monat einen -Artikel auf badische-zeitung.de lesen Redaktioneller Newsletter Kommentarfunktion Weiter Die eingegebene E-Mail Adresse ist bereits registriert. Diese E-Mail-Adresse ist bereits registriert aber nicht aktiv. Aktivierungslink erneut zuschicken Bereits Digital-Abonnent:in?