Account/Login

Strafe muss sein, auch für Arbeitslose

  • Do, 04. Mai 2006
    Bad Säckingen

     

Differenzen zwischen Amts- und Landgericht über die Höhe der Geldstrafen für Alg-II-Empfänger.

BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Ein Streit um wenig – aber nicht um des Kaisers Bart: Wie hoch darf die Geldstrafe für einen Empfänger des Arbeitslosengeld II sein? Seit Monaten gibt es hierüber Differenzen zwischen dem Bad Säckinger Amtsrichter und der Berufungsinstanz beim ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel