Strafe muss sein, auch für Arbeitslose

Differenzen zwischen Amts- und Landgericht über die Höhe der Geldstrafen für Alg-II-Empfänger.  

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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Ein Streit um wenig – aber nicht um des Kaisers Bart: Wie hoch darf die Geldstrafe für einen Empfänger des Arbeitslosengeld II sein? Seit Monaten gibt es hierüber Differenzen zwischen dem Bad Säckinger Amtsrichter und der Berufungsinstanz beim ...

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