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Straßburg lobt Karlsruhe

Christian Rath
  • Fr, 10. Juni 2011
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Gerichtshof für Menschenrechte begrüßt die neue deutsche Linie bei der Sicherungsverwahrung.

Gute Taten werden belohnt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lobt ausdrücklich die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung. Damit dürfte die vorübergehende Krise zwischen dem Gerichtshof und der deutschen Politik überwunden sein.

Konkret ging es gestern um zwei Straftäter, die in Aachen in Sicherungsverwahrung saßen. Der eine hatte mehrfach Anhalterinnen sexuell genötigt. Der andere hatte mit großen Mengen ...

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