Straßenfest in Freiburgs Sedanviertel nicht vom Grundgesetz geschützt
Das nicht angemeldete Straßenfest im Freiburger Sedanviertel in der Walpurgisnacht 2019 war nicht durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
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Damit wies das Freiburger Verwaltungsgericht die Klage einer Teilnehmerin gegen einen, von der Polizei ausgesprochenen Platzverweis ab. Das Urteil (10 K 1496/20), das am 21. Juni gesprochen und jetzt öffentlich gemacht wurde, ist ...