"Streit anzetteln, Ärger provozieren"

Die chinesische Bloggerin Zhang Zhan berichtete über die Zustände in Wuhan zu Beginn der Corona-Krise / Nun muss sie in Haft.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Polizisten behindern Fernsehjournalist... vor dem Gerichtsgebäude in Schanghai.  | Foto: LEO RAMIREZ (AFP)
Polizisten behindern Fernsehjournalisten bei Dreharbeiten vor dem Gerichtsgebäude in Schanghai. Foto: LEO RAMIREZ (AFP)

. "Streit anzetteln und Ärger provozieren", lautet der ominöse Paragraf 293 im chinesischen Strafgesetzbuch, der in der Volksrepublik immer dann zur Anwendung kommt, wenn regierungskritische Stimmen von ihrer, offiziell in der Verfassung verankerten Meinungsfreiheit Gebrauch machen. Am Montag schließlich hat ein Gericht in Schanghai die Bloggerin Zhang Zhan wegen ebenjenen Strafbestands zu vier Jahren Haft verurteilt.

Anfang Februar berichtete Zhang auf eigene Faust von der zentralchinesischen Stadt Wuhan, dem damaligen Epizentrum des Coronavirus. In verwackelten Videoaufnahmen, die sie unter anderem auf den in China gesperrten Plattformen Twitter und Youtube hochlud, zeigte sie die chaotischen Zustände in den völlig überfüllten Spitälern, interviewte Bürger ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel