Um Helene Fischer ging es bei diesem Fall nur indirekt. Foto: Sebastian Willnow
Eine Titelseite der beim Offenburger Burda-Verlag erscheinenden Freizeit Revue hat jetzt bereits zum zweiten Mal eine Zivilkammer des Landgerichts Offenburg beschäftigt – und beide Male hat der Verlag den Kürzeren gezogen. Beim ersten Mal, das war ...