Invasive Art

Strenge Regeln sollen den Japankäfer stoppen – betroffen sind zunächst Denzlingen und Vörstetten

Nach Sichtungen des gefräßigen Japankäfers tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft, die im Kreis Emmendingen zunächst Denzlingen und Vörstetten trifft. Egal ob Landwirt, Kleingärtner oder Verkäufer.  

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So sieht der Japankäfer (Popillia japo...rund ist eine Ein-Cent-Münze zu sehen.  | Foto: Uli Deck (dpa)
So sieht der Japankäfer (Popillia japonica) aus – im Hintergrund ist eine Ein-Cent-Münze zu sehen. Foto: Uli Deck (dpa)

In der Stadt Freiburg wurden im Umfeld des Güterbahnhofareals Anfang Juli in Fallen mehrere Japankäfer (Popillia japonica Newman) gefangen. Daher hat das Landratsamt Emmendingen zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am 5. August in Kraft tritt.

Der Japankäfer frisst laut Landratsamt an über 400 Wirtspflanzen und richtet dort enorme Schäden an. Damit stellt er für viele Obstkulturen, Weinreben oder Mais, aber auch für Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden, eine Bedrohung dar. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück. Aber auch Wiesen und Rasenflächen sind bedroht. Die Weibchen legen ihre Eier bevorzugt in feuchte oder bewässerte Grasflächen ab. Aus den Eiern schlüpfen dann Larven, die Graswurzeln fressen und so zusätzlich enorme Schäden an diesen Grünflächen anrichten.

Eine Durchführungsverordnung der Europäischen Union legt Maßnahmen zur Verhinderung der Ansiedlung und Ausbreitung sowie zur Tilgung und Eindämmung fest. Bei Auftreten des Japankäfers ist unverzüglich ein abgegrenztes Gebiet einzurichten. Das abgegrenzte Gebiet setzt sich zusammen aus einer Befallszone, die den Bereich umfasst, wo der Japankäfer amtlich bestätigt wurde, umgeben von einem Gebiet mit einer Breite von mindestens einem Kilometer und einer befallsfreien Pufferzone mit einer Breite von mindestens fünf Kilometern über die Grenze der Befallszone hinaus.

Gemeinden Denzlingen und Vörstetten liegen in der Pufferzone

Im Landkreis Emmendingen liegen durch den Fund der Japankäfer in Freiburg die Gemeinden Denzlingen und Vörstetten teilweise in der Pufferzone. Für sie gelten für alle – auch Privatpersonen – ab sofort folgende Regeln, um die Verbreitung des Pflanzenschädlings Popillia japonica Newman einzudämmen:

Grünpflege-Material und Pflanzenreste

Bis zum 30. September ist es untersagt, Pflanzenmaterial aus der Grünpflege sowie unbehandelte Pflanzenreste aus der Pufferzone zu bringen. Der Grünschnittplatz Denzlingen kann von Vörstetten und Denzlingen weiterhin angefahren werden. Dagegen ist eine Abgabe von Grünpflegematerial aus diesen Gemeinden in Emmendingen nicht möglich.

Beschränkungen für das Verbringen von Pflanzen

Pflanzen, die mit ihren Wurzeln in Erde oder in Kultursubstraten mit festen organischen Bestandteilen wachsen, dürfen grundsätzlich nur dann aus der Pufferzone hinausgebracht oder verkauft werden, wenn sie die Vorgaben des Anhangs II erfüllen. Ausgenommen davon sind lediglich sogenannte Gewebekulturen.

Verbot der Bodenausfuhr

Die oberste Bodenschicht bis zu einer Tiefe von 30 Zentimeter darf nicht aus der Pufferzone heraus transportiert werden. Das Landratsamt kann jedoch auf Antrag Ausnahmen genehmigen. Eine Ausnahme gibt es nur in folgenden Fällen: Das Material wird in geschlossenen Fahrzeugen transportiert und ausschließlich in eine geschlossene Anlage außerhalb des betroffenen Gebiets gebracht, wo es gelagert und kompostiert wird. Das Material wird vor dem Transport innerhalb der Pufferzone auf eine Größe von maximal fünf Zentimetern gehäckselt, oder es hat vor dem Transport eine vom Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts genehmigte, phytosanitäre Behandlung erhalten.

Pflichten für Betriebe im Umgang mit Pflanzen

Vom 1. Juni bis 30. September sind alle Betriebe, die mit Pflanzen arbeiten – unabhängig davon, ob sie für den Pflanzenpass zugelassen sind oder nicht – verpflichtet, ihre Produktionsflächen und angrenzende Bereiche im Umkreis von 100 Metern regelmäßig auf einen möglichen Befall zu kontrollieren. Sollte der Käfer Popillia japonica Newman oder entsprechende Schadbilder festgestellt werden, ist unverzüglich der zuständige Pflanzenschutzdienst zu informieren.

So sieht der Japankäfer aus

Der Japankäfer ist nur circa einen Zentimeter groß, kleiner als eine Cent-Münze. Er hat einen metallisch glänzenden, grünen Kopf und braune Flügel. Sein besonderes Merkmal sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs. Verwechselt wird der Japankäfer oft mit dem Gartenlaubkäfer oder dem größeren Rosenkäfer, heimische Arten, die keine nennenswerten Schäden verursachen.

Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden: https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/allgemeinverfuegungen

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