Wappengestalt ohne Arme und Beine

"Stühlinger Männle" regt Fantasie an

Wer mit aufmerksamen Augen durch Stühlingen geht, trifft gleich an mehreren Orten auf das "Stühlinger Männle". Schon 1496 zeigte das Stühlinger Stadtsiegel das Bildnis eines Männleins ohne Arme und Beine. Was hat es damit auf sich?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das "Stühlinger Männle" tumm...onos eines japanischen Wellnesshotels.  | Foto: Binner-Schwarz
1/3
Das "Stühlinger Männle" tummelt sich auch auf den Kimonos eines japanischen Wellnesshotels. Foto: Binner-Schwarz

STÜHLINGEN. Wer mit aufmerksamen Augen durch die Hohenlupfenstadt geht, trifft gleich an mehreren Orten auf das "Stühlinger Männle". Schon 1496 zeigte das Stühlinger Stadtsiegel das Bildnis eines gestumpften Männleins ohne Arme und Beine. Während sich Auswärtige immer wieder über die Figur ohne Arme und Beine im Wappen der Stadt wundern, ist sie den Einheimischen vertraut und lieb.

Der Sage nach soll das "Männle", das oft in den Stühlinger Stadtfarben Weiß und Blau gewandet dargestellt wird, der Urahn aller Stühlinger sein. Grund dafür ist, wie schon in Hans Brandecks "Geschichte der Stadt und der vormaligen Landgrafschaft Stühlingen" zu lesen steht, folgende Geschichte: ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel