Wenn der Onkel zum Täter führt: Bei Massengentests darf die Polizei künftig auch nach Verwandten des Täters suchen. Das hat der Bundestag nun beschlossen.
Bei Massengentests darf die Polizei künftig auch nach Verwandten des Täters suchen. Das hat der Bundestag bereits Ende Juni beschlossen, ohne dass die breite Öffentlichkeit davon Notiz genommen hat. Die Suche nach so genannten Beinahetreffern wird damit ...