Urteil
Heckler & Koch muss gefeuerte Mitarbeiter wieder einstellen

Das Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen erklärte die Kündigung zweier Mitarbeiter für unwirksam, die wegen illegaler Exporte von Sturmgewehren nach Mexiko entlassen werden sollten.
VILLINGEN-SCHWENNINGEN. Der Oberndorfer Waffenhersteller Heckler & Koch hat vor dem Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht erklärte die Kündigung zweier Mitarbeiter für unwirksam, die wegen illegaler Exporte von Sturmgewehren nach Mexiko entlassen werden sollten. Der ehemalige Bereichsleiter im Vertrieb wie auch eine zuletzt als Sachbearbeiterin tätige Angestellte waren mit ihrer Klage auf Weiterbeschäftigung erfolgreich.