"Ein schlechtes Gesetz"

BZ-INTERVIEW: Jörg Kinzig über das erneute Einsperren entlassener Sicherungsverwahrter.
FREIBURG. Das neue Therapie-Unterbringungsgesetz ermöglicht, freigelassene Sicherungsverwahrte erneut einzusperren, wenn Gutachter ihnen Gefährlichkeit und eine psychische Störung attestieren. Über das Gesetz sprach Christian Rath mit dem Tübinger Rechtsprofessor Jörg Kinzig, Experte für Sicherungsverwahrung.
Kinzig: Im Prinzip ist das Gesetz bundesweit auf mehr als 100 Personen anwendbar, knapp 20 davon in Baden-Württemberg. Das sind Straftäter, die wegen einer vor 1998 verübten Tat in Sicherungsverwahrung waren. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben sie Anspruch, nach zehn ...