Account/Login

Verhinderte Abschiebung

Roland Muschel
  • & dpa

  • Do, 03. Mai 2018
    Südwest

Polizei will Togolesen zurück in seine Heimat bringen / 150 Afrikaner erzwingen seine Freilassung.

Sicherheitskontrolle in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen  | Foto: dpa
Sicherheitskontrolle in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen Foto: dpa

ELLWANGEN (dpa/rol). Rund 150 Afrikaner haben in der Nacht zum Montag die Abschiebung eines Togolesen aus der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen mit Gewalt verhindert. Die Polizei musste nach eigenen Angaben die Aktion abbrechen, weil die Situation für die drei Streifenwagenbesetzungen zu gefährlich war. Der Mann aus Togo ist inzwischen untergetaucht.

Die Polizei suchte nach eigenen Angaben in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Ellwangen nach einem 23 Jahre alten Bewohner mit togolesischer Staatsangehörigkeit, gegen den eine Abschiebeverfügung vorgelegen habe. Die Beamten hatte den Mann zur Vorbereitung der Abschiebung gegen 2.30 Uhr in Gewahrsam genommen und zum Streifenwagen gebracht, als sich zunächst 50 Bewohner mit dem Abzuschiebenden solidarisierten, die Streifenwagen umstellten und die Beamten bedrängten. Die Bewohner schlugen auf die Autos ein, zuletzt drängten sich 150 Menschen um die drei Autos. "Sie waren so aggressiv und drohten uns immer deutlicher, so dass wir den Mann zurücklassen und uns bis zur LEA-Wache zurückziehen mussten", beschrieb ein Polizist die Lage. Unterstützung zu organisieren hätte zu lange gedauert.

Schließlich überbrachte ein Security-Mitarbeiter die Forderung, die Polizei müsse dem Togolesen binnen zwei Minuten die Handschließen abnehmen, andernfalls würden sie die Pforte stürmen. Um eine Eskalation zu vermeiden, hätten die Beamten sich genötigt gesehen, den Mann freizulassen. In der LEA wohnen 500 Menschen, zumeist aus Afrika. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatbestandes der Gefangenenbefreiung, des Verdachtes des Landfriedensbruches und anderen Straftaten eingeleitet.

Politiker fordern strafrechtliche Konsequenzen

Am Mittwoch äußerte sich auch der Vizepräsident des Polizeipräsidiums Aalen, Bernhard Weber, zu dem Vorfall. Die Straftatbestände des Landfriedensbruches und der Gefangenenbefreiung hätten eine Durchsetzung der Maßnahme auch mit Gewalt gerechtfertigt. "In einer so aggressiven und gewaltbereiten Ausnahmesituation den kühlen Kopf bewahrt zu haben, da kann ich meinen Kollegen nur großen Respekt zollen", ließ Weber in einer Mitteilung verbreiten. Zugleich erklärte er, er gehe davon aus, dass sich die Bewohner in einer angespannten Situation befunden hätten und die Gruppendynamik zu unbedachtem Handeln hätte führen können. "Es ist aber auch ganz klar, dass sich der Rechtsstaat nicht von einer aggressiven Menge in der Durchsetzung rechtsstaatlichen Handels abbringen lässt. Das Recht wird durchgesetzt werden, dafür stehen wir."

Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU fordern strafrechtliche Konsequenzen. "Die an der Gewalt und verhinderten Abschiebung beteiligten und identifizierten Personen müssen hierfür zur Rechenschaft gezogen werden. Jede Person, die sich in Deutschland aufhält, muss sich an Recht und Gesetz halten – das gilt ohne Wenn und Aber", sagte CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart. Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionsvize Ulrich Sckerl: "In einem Rechtsstaat muss ein solches Verhalten strafrechtliche Konsequenzen haben. Klar ist: Frust ist keine Entschuldigung für Straftaten." Innenminister Thomas Strobl (CDU) lobte die Einsatzkräfte. Diese hätten "besonnen gehandelt". AfD-Fraktionschef Bernd Gögel beklagte derweil ein "komplettes Versagen des Rechtsstaats".

Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 03. Mai 2018: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel