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Baden-Württemberg

Teil-Lockdown tritt in Kraft: Was ist noch erlaubt, was nicht?

Thomas Steiner
  • & dpa

  • So, 01. November 2020, 19:49 Uhr
    Südwest

Bandproben und Blasmusik, Besuche in Kosmetikstudios, Schwimmbädern und Tanzschulen – oder auch Wellnesswochenenden und Krabbelgruppen: All das muss warten. Von Montag an ist das Land im Teil-Lockdown. Ein Überblick.

Hundesport ist ein gutes Beispiel: Wet... Luft ist aber weiterhin kein Problem.  | Foto: Jens Büttner
Hundesport ist ein gutes Beispiel: Wettkämpfe in Hallen wie auf unserem Symbolbild sind verboten. Das Training mit Vierbeiner und Besitzer/-in an der frischen Luft ist aber weiterhin kein Problem. Foto: Jens Büttner
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Die baden-württembergische Landesregierung hat am Sonntag Verschärfungen der Corona-Verordnung verkündet. Sie treten am Montag in Kraft und gelten bis Ende November, wie die Regierung auf ihrer Webseite bekanntgab. Sie bringen weitere Einschränkungen des öffentlichen und des privaten Lebens mit sich. Ein Überblick.
Einrichtungen und Aktivitäten
Im Kern bestehen die Verschärfungen aus einer Liste, die sich seit Sonntag auf ...

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