Teninger Mordprozess: Wie der Angeklagte den Wohnort fand, bleibt unklar
Das Jugendamt bestreitet im Teninger Mordprozess, dem Angeklagten etwas zum Wohnort der Ex-Freundin und des Sohnes gesagt zu haben. Die Frage, woher B. den neuen Wohnort der Ex-Partnerin herausfand, bleibt weiter unklar.
Aufdringlich, fordernd, besitzergreifend: Am dritten Tag des Doppelmordprozesses gegen Nasr-Eddine B. am Freiburger Landgericht haben mehrere Zeugen geschildert, wie sie den Angeklagten bei früheren Begegnungen erlebt haben. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes widersprach einer ...