Tipps für Grenz-Handwerker
Die WWT-Reihe "Info kompakt" erläutert am 19. Mai, was deutsche Unternehmer beachten müssen.
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WEIL AM RHEIN (BZ). Handwerker klagen immer wieder darüber, dass ihnen bei Aufträgen in der Schweiz mit bürokratischen Anforderungen das Leben schwer gemacht wird. Und nicht selten endet ein Arbeitseinsatz damit, dass ein Bußgeldbescheid der Schweizer Behörden in den Briefkasten flattert. Seit Beginn dieses Jahres gelten nun veränderte gesetzliche Bestimmungen – ein guter Grund für die Weiler Wirtschafts- und Tourismus GmbH (WWT), ihre Veranstaltungsreihe "Info kompakt" diesem Thema zu widmen.
Am Mittwoch, 19. Mai, steht der nächste Termin an und das Thema lautet "Handwerker- und Dienstleistungen in der Schweiz. Was müssen deutsche Unternehmer seit dem 1. Janauar 2010 beachten?" Durch ...