VGH Baden-Württemberg
Transport sehr junger Kälber bleibt vorerst erlaubt

Seit Jahren kämpfen Tierschützer gegen die Transporte von jungen Kälbern: Doch fürs Erste werden diese Fahrten weitergehen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einen Rechtsstreit in dieser Frage nicht grundsätzlich entschieden. Dabei ging es um einen Konflikt zwischen dem Landkreis Ravensburg und einem Transporteur. Das Veterinäramt des Kreises hatte es im Herbst 2019 abgelehnt, einen Transport von 200 nicht abgesetzten Kälbern nach Spanien zu billigen – also von Tieren, die so jung sind, dass sie Muttermilch oder einen sogenannten Milchaustauscher brauchen. Dagegen klagte der Transporteur vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen – und gewann.
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