Tüllinger hat Rechtsschutz

Stadt siegt in einem Streit um unerlaubte Geländeeingriffe.  

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Hütten und Zäune sind in geschützter L...tung geht dagegen auch rechtlich vor.   | Foto: Nikolaus Trenz
Hütten und Zäune sind in geschützter Landschaft nicht zulässig. Die Stadtverwaltung geht dagegen auch rechtlich vor. Foto: Nikolaus Trenz

LÖRRACH (BZ). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte dieser Tage die Berufung einer Lörracher Bürgerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg ab und zog damit einen Schlussstrich unter ein seit mehreren Jahren anhängiges Verfahren. Es ging um ein Grundstück im Landschaftsschutzgebiet "Tüllinger Berg", auf dem ohne Genehmigung Geländeveränderungen vorgenommen und bauliche Anlagen errichtet wurden. Zudem wurde das Gelände unzulässigerweise eingezäunt.

Die Baurechtsbehörde der Stadt Lörrach hatte bereits Mitte 2005 angeordnet, die unzulässigen Eingriffe in die Landschaft rückgängig zu machen. Der von der ...

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